Foto: DRA/Gundula Krause
Willkommen bei der Urheberauskunftsstelle für ARD und Deutschlandradio
Beteiligte an Medienproduktionen von ARD und Deutschlandradio können hier Auskunft erhalten über die Nutzung des Werks.
Anfragen zur Urheberauskunft richten Sie bitte ausschließlich über das Anfrageformular ARD-Urheberauskunft.
Weitere Infos zum Verfahren oder zur Frage Ihrer Auskunftsberechtigung finden Sie in den FAQ:
Was ist die Urheberauskunftsstelle für ARD und Deutschlandradio?
Die ARD-Urheberauskunftsstelle verantwortet für die ARD-Landesrundfunkanstalten, die Deutsche Welle und das Deutschlandradio die Bearbeitung urheberrechtlicher Auskunftsanfragen und ist damit die zentrale Anlaufstelle für die Auskunftsberechtigten.
Wer hat einen Auskunftsanspruch?
Der Auskunftsanspruch richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben, d. h. Urheberrechtsgesetz § 32d und § 32e. Zum Gesetz
Werden auch GVR-Auskünfte erteilt?
Die ARD-Urheberauskunftsstelle beauskunftet die Publikationsdaten und den aktuellen Punktestand für berechtigte Urheber und Leistungsschutzberechtigte einer Auftragsproduktion, die auf Grundlage der Gemeinsamen Vergütungsregeln (GVR) behandelt werden, jedoch zurzeit nur für »90 Fiktion Drehbuch« und »60 Märchenfilm /Regie«.
In welchem Umfang werden Auskünfte bereitgestellt?
Wir stellen Ihnen Auskünfte zu den wesentlichen Nutzungen von Eigen-, Auftrags- und Koproduktionen bereit. Basis hierfür sind Informationen aus den Nutzungsdatenbanken der beteiligten Rundfunkanstalten.
Wie bekomme ich Auskünfte?
Für Auskunftsanfragen steht unser Formular zur Verfügung. Sie erhalten danach eine Information durch die Urheberauskunftsstelle.
Welche Informationen benötigt die Urheberauskunftstelle zur Bearbeitung meiner Anfrage?
Bitte füllen Sie alle Felder möglichst umfassend aus, weil es die Bearbeitung der Anfrage vereinfacht. Die Felder mit * sind verpflichtend.
Welche Informationen sind in der Auskunft enthalten?
Sie erhalten Auskunft über Titel (ggfs. Folgennummer), Typ (Sendung oder Beitrag), Gattung, ID, Verbreitungsinformationen (z.B. Erstausstrahlung/Wiederholung, ausstrahlende Rundfunkanstalt, Veröffentlichungszeit).
In welcher Form erhalte ich eine Auskunft?
Die Auskunftserteilung erfolgt per E-Mail durch die Übermittlung eines PDFs.
Für welchen Zeitraum erhalte ich Auskunft?
Die Auskunft bezieht sich auf die Nutzungen im zurückliegenden Kalenderjahr.
Wohin wende ich mich bei Nachfragen?
Bei Unklarheiten schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an ard-urheberauskunft@dra.de.
Ist die Auskunft kostenpflichtig?
Nein, die Auskunftserteilung ist kostenfrei.
Wie werden meine Daten verwendet?
Ihre Daten werden nur streng zweckgebunden zur Beantwortung und Bearbeitung Ihrer Anfrage durch die Auskunftsstelle genutzt. Weiterführende Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
ARD und Deutschlandradio kommen hiermit ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß Urheberrechtsgesetz §32d (Auskunft und Rechenschaft der Vertragspartner) und §32e (Auskunft und Rechenschaft Dritter in der Lizenzkette) nach.
Kontakt: ard-urheberauskunft@dra.de