Korruptionsvorsorge und Compliance im DRA
Das DRA steht als gemeinnützige Stiftung und Gemeinschaftseinrichtung der ARD in besonderer Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit, von der es mittelbar finanziert wird. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind daher verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass durch ihr Auftreten, Handeln und Verhalten der Status und der Auftrag des DRA nicht beschädigt werden.
In diesem Zusammenhang hat das DRA Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption, zur Vorbeugung von Fehlverhalten sowie zur Erkennung von Rechts- und Regelverstößen ergriffen. Dazu gehört auch die Bestellung eines externen Ombudsmanns. Diese Funktion hat Rechtsanwalt Rudolf Herfurth übernommen. Er ist neutraler und unabhängiger Ansprechpartner für Hinweisgeber, die aus Gründen des Selbstschutzes anonym bleiben wollen.
Durch die anwaltliche Schweigepflicht ist sichergestellt, dass die Identität der Hinweisgeber geschützt wird und Namen nicht preisgegeben werden müssen, es sei denn, ein Hinweisgeber stimmt dem ausdrücklich zu.
Der Ombudsmann nimmt insbesondere Hinweise über Beobachtungen zu möglichen Unregelmäßigkeiten, Interessenkollisionen sowie verdächtigen Sachverhalten, Personen oder Unternehmen entgegen und informiert – ohne Nennung des Hinweisgebers – die Geschäftsleitung bzw. die interne Meldestelle des DRA, wenn sich aus den Hinweisen Anhaltspunkte für einen korruptions- oder Compliance-relevanten Sachverhalt ergeben. Die weitere Untersuchung des Sachverhalts im DRA fällt dann in die Zuständigkeit der Geschäftsleitung bzw. der hiermit DRA-intern Beauftragten.
Die Geschäftsleitung bzw. die intern Beauftragten prüfen alle Hinweise auf einen Korruptionsverdacht bzw. etwaiges Compliance-widriges Verhalten, die ihr direkt von Mitarbeitenden, Dritten oder über den Ombudsmann mitgeteilt werden. Liegt ein Korruptionsverdacht bzw. plausible Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten vor, leiten sie eine Untersuchung ein. Entsprechende Hinweise behandeln sie vertraulich. Der Ombudsmann ist keine allgemeine Beschwerdestelle. Er ist nur für Korruptionsfragen sowie die Entgegennahme Compliance-relevanter Hinweise zuständig.
Ombudsmann:
Rechtsanwalt Rudolf Herfurth
In den Winkelwiesen 19b
61350 Bad Homburg v. d. Höhe
Telefon: +49 6172 304269
E-Mail: rudolf.herfurth@web.de