Foto: DRA
Foto: DRA
Das Verbot, Radiogeräte zu besitzen, war ein weiterer Tropfen in der Flut diskriminierender An- und Verordnungen, Erlasse und Gesetze gegen Jüdinnen und Juden in Deutschland. Für die Betroffenen bedeutete dies eine umfassende Informationsisolation.
»Nachdem den Juden der Besuch von Theater- und Filmvorstellungen verboten wurde, ist auch die Frage aufgetaucht, ob sie vom Rundfunkempfang ausgeschlossen werden sollen. Dies ist vorläufig noch nicht vorgesehen, weil der jüdische Bevölkerungsteil über die Maßnahmen der Staatsführung im Augenblick am schnellsten durch den Rundfunk informiert wird.«
N. N.: Mitteilungen. »Der Rundfunk bei Juden«, in: Rundfunkarchiv. Zeitschrift für Rundfunkrecht und Rundfunkwirtschaft, 1 (1939), S. 11 f.
Foto: DRA
Die Ausschaltung jüdischer Bürgerinnen und Bürger aus dem öffentlichen Leben, ihre Entrechtung und die Entziehung ihrer Existenzgrundlagen erfolgte ab Januar 1933 Schritt für Schritt. Im Januar 1939 war es noch offen, ob Jüdinnen und Juden auch vom Rundfunk ausgeschlossen werden sollten. Im September 1939 war die Wegnahme ihrer Radioapparate durch einen Erlass des Reichssicherheitshauptamtes beschlossene Sache.
Online-Tipps
Literatur-Tipp
Bildnachweise